Wochenbettbetreuung
In den ersten Wochen nach der Geburt begleiten wir Hebammen dich und deine Familie zu Hause. Nebst den gesundheitlichen Kontrollen von dir und deinem Kind, beraten wir dich zu Themen wie Stillen, Babypflege, Rückbildung und begleiten dich rundum herzlich in den neuen Familienalltag.
Es ist wichtig, frühzeitig die Wochenbettbetreuung zu organisieren. Kontaktiere dazu bitte direkt eine Hebamme aus dem Team.
Kosten: Die Wochenbettbesuche werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Bei Erstgebärenden, nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt bis zu 16 Wochenbettbesuche im Verlaufe der ersten 56 Tage nach der Geburt. Bei allen übrigen 10 Wochenbettbesuche.
Pikettentschädigung: Die Pikettentschädigung beinhaltet die Erreichbarkeit der Hebamme in der Zeit um den Geburtstermin (37.- 42. Schwangerschaftswoche) um die Betreuung ab Spitalaustritt zu übernehmen sowie während der Wochenbettbetreuung bis zum 56. Tag. Bei Abwesenheit oder im Verhinderungsfall wird eine Vertretung organisiert. Die Pikettentschädigung ist keine Leistung der Grundversicherung und wird der Wöchnerin direkt in Rechnung gestellt. Kläre eine allfällige Kostenübernahme via Zusatzversicherung der Krankenkasse oder bei deiner Wohngemeinde bitte selbstständig bei den zuständigen Stellen ab.
Tarife für Kanton Luzern/Aargau/Schwyz:
Wochenbettbetreuung zu Hause nach ambulanter Geburt CHF 195
Wochenbettbetreuung zu Hause nach stationärer Geburt CHF 120
Die Pikettentschädigung wird im Kanton Zug von der Wohngemeinde übernommen.